OVG Sachsen - Urteil vom 22.03.2010
5 A 635/08
Normen:
EV Art. 3; BauGB § 129 Abs. 1 S. 1; BauGB § 242 Abs. 9 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1;
Vorinstanzen:
VG Dresden, vom 04.04.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 1387/06

Erhebung eines Erschließungsbeitrages für vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellte Erschließungsanlagen in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet; Endgültige Herstellung eines Teilabschnitts einer Straße i.S.d. Erschließungsbeitragsrechts

OVG Sachsen, Urteil vom 22.03.2010 - Aktenzeichen 5 A 635/08

DRsp Nr. 2010/18225

Erhebung eines Erschließungsbeitrages für vor dem Wirksamwerden des Beitritts bereits hergestellte Erschließungsanlagen in dem in Art. 3 des Einigungsvertrags genannten Gebiet; Endgültige Herstellung eines Teilabschnitts einer Straße i.S.d. Erschließungsbeitragsrechts

Im Hinblick auf die Frage, ob eine Straße gemäß § 242 Abs. 9 S. 1 und 2 BauGB irgendwann vor dem 3. Oktober 1990 einem technischen Ausbauprogramm oder den örtlichen Ausbaugepflogenheiten entsprechend fertig gestellt worden ist, kann diese Straße bezüglich ihres Ausbaugrades nicht mit reinen Anliegerstraßen verglichen werden, wenn sie sich nicht auf die Aufnahme reinen Anliegerverkehrs beschränkt.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4.April 2007 - 14 K 1387/06 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

EV Art. 3; BauGB § 129 Abs. 1 S. 1; BauGB § 242 Abs. 9 S. 1; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1;

Tatbestand

Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag. Er ist zusammen mit seiner Ehefrau Miteigentümer des Grundstücks K...straße.., Flurstück Nr. F1... der Gemarkung W... in D... Das 757 m2 große Grundstück ist mit einem zweigeschossigen Wohngebäude bebaut.