Die Erinnerung gegen die Kostenrechnung vom 14. Dezember 2016 (Kassenzeichen: 1180 0390 2894) wird zurückgewiesen.
Der Beschluss ergeht gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.
1. Zur Entscheidung über die mit Schriftsatz vom 15. Dezember 2016 erhobene Erinnerung gegen den Kostenansatz (§
Die Erinnerung ist gemäß §
Es kann offenbleiben, ob die Erinnerung gegen den Kostenansatz gemäß §
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