Das Verfahren wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 12. April 2019 ist wirkungslos.
Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist durch die Berichterstatterin in entsprechender Anwendung von §
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