Das Verfahren wird eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2018 ist unwirksam.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung auf 315.870,50 € festgesetzt.
Das von den Beteiligten übereinstimmend für erledigt erklärte Verfahren ist in entsprechender Anwendung des §
Die nach §
vgl. die Beschlüsse vom 1. April 2019 -
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