Erläuterungen zu den Schriftsatzmustern für Verweisungsanträge

Die Prozesssituation im Mahnverfahren

Den Erläuterungen zu den Schriftsatzmustern für Verweisungsanträge soll folgender Beispielsfall zugrunde gelegt werden.

Beispiel

Die Klägerin, eine Bau-AG mit Firmensitz in A, bewirkte gegen die Beklagte, eine Kommanditgesellschaft mit Sitz in B, beim Amtsgericht A einen Mahnbescheid i.H.v. insgesamt 50.000 (Vergütungsanspruch aus erfülltem Bauvertrag in A). Nach Widerspruch der Beklagten wurde aufgrund Ausübung des Wahlrechts gem. § 35 ZPO im Mahnbescheidsantrag durch die Klägerin das Verfahren an das Landgericht A, Kammer für Handelssachen, abgegeben. In der mündlichen Verhandlung vor der Kammer für Handelssachen des Landgerichts A erklärten beide Parteivertreter übereinstimmend, sie hätten für diesen Rechtsstreit die Zuständigkeit der dem Umfang nach zuständigen Baukammer des Landgerichts A vereinbart und baten deshalb, das Verfahren an die zuständige Baukammer zu verweisen. Daraufhin erklärte sich die Kammer für Handelssachen für funktionell unzuständig und verwies den Rechtsstreit unter Zitierung des § 281 ZPO an die zuständige Baukammer des Landgerichts A, da die Parteien deren Zuständigkeit vereinbart haben. Mit Beschluss erklärte sich auch die Zivilkammer des Landgerichts A für unzuständig und legte die Akten dem OLG A mit dem Gesuch vor, die zuständige Kammer des Landgerichts A zu bestimmen.

Notwendiger Inhalt des Mahnbescheidantrags