Erläuterungen zum Schriftsatzmuster

Verweis

Insoweit kann vollinhaltlich auf die Teile 3/3.3.1-3/3.3.5 verwiesen werden.

Sachverhaltsdarstellung zum Streitgegenstand

Zur Substantiierungspflicht kann allgemein auf den Teil 3/3.3.6 verwiesen werden.

Selbständiger Stundenlohnvertrag

VOB-Vertrag

Insbesondere, wenn dieser Vertrag auf der VOB basiert, ist der Darstellung des Sachverhalts besondere Aufmerksamkeit zu widmen, weil - wie ausgeführt - die VOB/B in § 2 Abs. 10 und § 15 eine Reihe formaler Voraussetzungen aufstellt und bei VOB- und BGB -Stundenlohnverträgen der Tatbestand der Stundenlohnvereinbarung vom Anspruchsteller bewiesen werden muss.

Für die Abrechnung von Arbeiten "nach Stunden" ist das Vorliegen einer Stundenlohnvereinbarung Anspruchsvoraussetzung. Somit ist eine Vereinbarung darzulegen und zu beweisen, aus der sich ergibt, dass die Leistung des Auftragnehmers "nach Stunden" zu vergüten ist. Die VOB/B lässt hierfür in § 2 Abs. 10 nur den Beweis einer "ausdrücklichen Vereinbarung" zu. Es ist für die Annahme eines Stundenlohnvertrags nicht möglich, schon eine bloße stillschweigende Absprache oder den Gesichtspunkt der Üblichkeit im Rahmen des § 2 Abs. 10 VOB/B gelten zu lassen (Ingenstau/Korbion/Keldungs, 21. Aufl. 2020, B § 2 Abs. 10 Rdnr. 6; a.A. LG Mannheim, IBR 2014, 655: Fehlt eine schriftliche Stundenlohnvereinbarung, müssen konkrete Umstände auf eine konkludente Stundenlohnvereinbarung schließen lassen).

Nicht wichtig für selbständige Stundenlohnarbeiten