Insoweit kann vollinhaltlich auf die Teile 3/3.3.1-3/3.3.5 verwiesen werden.
Zur Substantiierungspflicht kann allgemein auf den Teil 3/3.3.6 verwiesen werden.
Insbesondere, wenn dieser Vertrag auf der
Für die Abrechnung von Arbeiten "nach Stunden" ist das Vorliegen einer Stundenlohnvereinbarung Anspruchsvoraussetzung. Somit ist eine Vereinbarung darzulegen und zu beweisen, aus der sich ergibt, dass die Leistung des Auftragnehmers "nach Stunden" zu vergüten ist. Die
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