Rechtliche Begründung des Anspruchs

Allgemeine Anforderungen

Zu den allgemeinen Anforderungen wird auf Teil 3/3.3.8.1 -3/3.3.8.4 verwiesen.

Allgemeines

BGB -Vertrag

Der BGB -Vertrag bietet in rechtlicher Hinsicht keine Schwierigkeiten. Allerdings kann insbesondere bei angehängten Stundenlohnarbeiten geboten sein, die Frage der Vollmacht des Architekten zur Anordnung derselben zu behandeln. Auch das Problem der Anerkenntniswirkung eines unterschriebenen Stundenlohnzettels wird i.d.R. eine gewichtige Rolle spielen.

VOB-Vertrag

Beim sogenannten VOB-Vertrag wird sehr häufig notwendig sein, sich mit den Folgen einzelner formaler Fehler des klagenden Auftragnehmers auseinanderzusetzen.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen und Nebenpflichten im Einzelnen

1. Ausdrückliche Vereinbarung nach § 2 Abs. 10 VOB/B.

Eine schriftliche Vereinbarung wird hier nicht verlangt.

Für selbständige Stundenlohnarbeiten macht diese Voraussetzung i.d.R. keine Schwierigkeiten (vgl. oben Teil 3/11.3.6.1).

In der Praxis wird bei sogenannten angehängten Stundenlohnarbeiten i.d.R. versäumt, diesbezüglich eine besondere Vereinbarung zu schließen. Hier stellt sich die Frage, inwieweit aus "bloßen" Unterschriften unter Rapportzetteln durch den Auftraggeber eine solche Vereinbarung herzuleiten ist.

Bei einem VOB-Vertrag scheitert dies schon daran, dass der § 2 Abs. 10 VOB/B eine Vereinbarung der Stundenlohnarbeiten "vor ihrem Beginn" verlangt, Stundenlohnzettel jedoch erst nach erbrachter Leistung unterschrieben werden.