Von vorrangiger Bedeutung im Rahmen der hier erläuterten Werklohnklage beim VOB/B-Einheitspreisvertrag ist die Darlegung des Zustandekommens des Vertrags. In diesem Zusammenhang ist es zweckdienlich, die Phase der Vertragsanbahnung bis zum Vertragsschluss mit Beweismitteln jedenfalls insoweit darzustellen, als dies zum Verständnis der Klageforderung nötig ist.
Kaufmännische Bestätigungsschreiben
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