Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller zu 1. bis 3. tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zu 1/3.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der Antrag,
mit dem die Antragsteller begehren, den Bebauungsplan Nr. 154 " Am I.-weg " der Antragsgegnerin für die Dauer des Hauptsacheverfahrens -
hat keinen Erfolg.
Er ist unbegründet.
Nach §
Schwere Nachteile im Sinne von §
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