Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer - vom 5. Mai 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt einstweiligen Rechtsschutz bezüglich einer von dem Antragsgegner erlassenen Sofortvollzugsanordnung, die im Hinblick auf die Rücknahme eines fiktiv entstandenen Bauvorbescheids ergangen ist.
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