Es wird festgestellt, dass sich der Nachprüfungsantrag durch Rücknahme erledigt hat.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen außergerichtlichen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu tragen. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch die Antragsgegnerin und die Beigeladene im Verfahren vor der Vergabekammer war notwendig.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragsgegnerin und der Beigeladenen zu tragen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 95.885 € festgesetzt.
A.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|