Die Beschwerden werden verworfen.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten.
Beschwerdewert: EUR 1.500,00
I. Die Beteiligten streiten um die Frage fort, ob und in welchem Ausmaß dem Kindesvater die Kontaktaufnahme zum Kind zu untersagen ist.
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