BVerwG - Urteil vom 23.05.1980
4 C 83.79
Normen:
BauNVO § 17 Abs. 1; BBauG § 131;
Fundstellen:
BBauBl 1980, 677
BRS 43 Nr. 80
Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 35
DVBl 1980, 757
KStZ 1981, 12
ZfBR 1980, 248
ZKF 1981, 75
Vorinstanzen:
I. VG Aachen - Urteil vom 27.06.1978 - I K 1450/77 u.a.,
II. OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 05.09.1979 - III A 2240/78 u.a.,

Ermessen des Ortsgesetzgebers bei der Verteilung des Erschließungsaufwands; Beitragshöhe gewerblich genutzter Grundstücke; Höhe der Zuschlagssätze

BVerwG, Urteil vom 23.05.1980 - Aktenzeichen 4 C 83.79 - Aktenzeichen 4 C 84.79 - Aktenzeichen 4 C 85.79 - Aktenzeichen 4 C 86.79 - Aktenzeichen 4 C 87.79 - Aktenzeichen 4 C 88.79 - Aktenzeichen 4 C 89.79 - Aktenzeichen 4 C 90.79 - Aktenzeichen 4 C 91.79

DRsp Nr. 2009/23512

Ermessen des Ortsgesetzgebers bei der Verteilung des Erschließungsaufwands; Beitragshöhe gewerblich genutzter Grundstücke; Höhe der Zuschlagssätze

1. In welcher Weise der Ortsgesetzgeber gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke sowie Grundstücke in Kerngebieten bei der Verteilung des Erschließungsaufwands stärker belastet als andere Grundstücke, insbesondere als Wohngrundstücke, steht in seinem weiten Ermessen. Er muß sich auch insoweit nicht nach der zulässigen Geschoßflächenzahl richten und sich insbesondere bei der Staffelung der Vomhundertsätze für ansteigende Vollgeschoßzahlen nicht an die Tabelle in § 17 Abs. 1 BauNVO anlehnen. 2. Ein nominaler Zuschlag von 50 v.H. zu den nach der Beitragsstaffelung maßgeblichen Vomhundertsätzen (100 - 125 - 150 usw.) ist nicht allgemein zu gering, um die größeren Erschließungsvorteile gewerblich genutzter Grundstücke angemessen zu erfassen (im Anschluß an das Urteil vom 7. März 1980 - BVerwG 4 C 40.78 - BBauBl 1980, 676).

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein vom 9. November 1977 wird zurückgewiesen.