Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 2. Februar 2022 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 10 244,52 € festgesetzt.
1. Der Kläger begehrt (noch) die Gewährung einer Verwendungszulage für den Zeitraum von Januar 2008 bis Oktober 2014.
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