Ermittlung des Bodenwerts bebauter Grundstücke im Außenbereich; Rechtsstellung des gerichtlichen Sachverständigen
BGH, Urteil vom 27.09.1990 - Aktenzeichen III ZR 97/89
DRsp Nr. 1996/13866
Ermittlung des Bodenwerts bebauter Grundstücke im Außenbereich; Rechtsstellung des gerichtlichen Sachverständigen
»a) Zur Ermittlung des Bodenwerts bei einem bebauten Grundstück im Außenbereich, insbesondere zur Aufteilung in Bauland unterschiedlicher Wertzonen.b) Der Wohn- und Freizeitwert eines kombinierten Nutz- und Ziergartens kann einen wertbildenden Faktor für das Grundstück darstellen, der bei der Enteignungsentschädigung angemessen zu berücksichtigen ist.c) Der vom Gericht mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragte öffentlich bestellte Sachverständige darf in die Kaufpreissammlung Einsicht nehmen.«