Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26. Februar 2019 -
Der Streitwert wird auf 26.694,-- EUR festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Über die Beschwerde entscheidet, weil der angefochtene Streitwertbeschluss durch die Kammer erlassen wurde, gemäß §§
Die statthafte und auch im Übrigen gemäß §
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