Der Antrag wird abgelehnt.
II.Die Antragstellerinnen tragen gesamtschuldnerisch die Kosten des Verfahrens.
III.Die Kostenentscheidung ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerinnen wenden sich gegen den (wiederholt und zuletzt) am 17. August 2018 von der Antragsgegnerin öffentlich bekannt gemachten Bebauungsplan A. 129 "Am Eichenhain", der (teilweise) den bisher bestehenden Bebauungsplan AM 8A "Am Galgenberg" vom 4. Juli 1970 (in Gestalt seiner 1. Änderung vom 28.11.1986) ersetzt.
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