Der am 15.6.2022 bekannt gemachte Bebauungsplan der Antragsgegnerin "Rettungszentrum A-Stadt am See" wird für unwirksam erklärt.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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