Auf die Revision des Beigeladenen wird das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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