BVerwG - Urteil vom 15.12.2016
4 A 3.15
Normen:
GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 3 S. 1; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; BauGB § 29; BauGB § 38 S. 1; EnWG a.F. § 43 S. 3 und S. 6; BImSchG § 3 Abs. 5 Nr. 1; BImSchG § 4 Abs. 1 S. 3; BImSchG § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-2; BImSchV § 1 Abs. 1der 4; NABEG § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ROG § 3 Abs. 1 Nr. 4;

Errichtung und Betrieb der Höchstspannungsfreileitung Kruckel - Dauersberg als sonstige ortsfeste Einrichtung hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen; Selbstverwaltungsrecht und Planungshoheit der Gemeinde im Rechtsstreit gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. Abwägung

BVerwG, Urteil vom 15.12.2016 - Aktenzeichen 4 A 3.15

DRsp Nr. 2017/3437

Errichtung und Betrieb der Höchstspannungsfreileitung Kruckel - Dauersberg als sonstige ortsfeste Einrichtung hinsichtlich schädlicher Umwelteinwirkungen; Selbstverwaltungsrecht und Planungshoheit der Gemeinde im Rechtsstreit gegen den Planfeststellungsbeschluss bzgl. Abwägung

Eine Planfeststellungsbehörde handelt nicht schon dann abwägungsfehlerhaft, wenn eine von ihr verworfene Trassenführung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre. Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit sind bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde. Trassenvarianten, die sich auf der Grundlage einer Grobanalyse als weniger geeignet erweisen, können schon auf vorangegangenen Planungsebenen ausgeschieden werden.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Normenkette:

GG Art. 14 Abs. 1; GG Art. 14 Abs. 3 S. 1; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; BauGB § 29; BauGB § 38 S. 1; EnWG a.F. § 43 S. 3 und S. 6; BImSchG § 3 Abs. 5 Nr. 1; BImSchG § 4 Abs. 1 S. 3; BImSchG § 22 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-2; BImSchV § 1 Abs. 1der 4; NABEG § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ROG § 3 Abs. 1 Nr. 4;