OLG Düsseldorf - Teilurteil vom 15.12.2015
23 U 27/14
Normen:
BGB a.F. § 635; ZPO § 240; ZPO § 301;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 22.01.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 12/05

Ersatz von Mängelbeseitigungskosten durch fehlerhafte Errichtung und Wartung einer Heizungsanlage und einer SprinkleranlageInsolvenzeröffnung über das Vermögen eines einfachen StreitgenossenKein Teilurteilsverbot

OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 15.12.2015 - Aktenzeichen 23 U 27/14

DRsp Nr. 2020/14284

Ersatz von Mängelbeseitigungskosten durch fehlerhafte Errichtung und Wartung einer Heizungsanlage und einer Sprinkleranlage Insolvenzeröffnung über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen Kein Teilurteilsverbot

Das Teilurteilsverbot gilt nicht, wenn über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen ein Insolvenzverfahren eröffnet und deshalb gemäß § 240 ZPO das Verfahren unterbrochen worden ist; es besteht die Möglichkeit, gemäß § 301 ZPO ein Teilurteil zu erlassen.

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.1.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin gegenüber den Beklagten zu 2. bis 4. und der Berufung der Beklagten zu 2. teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte zu 4. 294.713,83 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.5.2005 zu zahlen.

Die Klage gegenüber den Beklagten zu 2. bis 4. und die weitergehende Widerklage werden abgewiesen.