Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.1.2014 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 9. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels der Klägerin gegenüber den Beklagten zu 2. bis 4. und der Berufung der Beklagten zu 2. teilweise geändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte zu 4. 294.713,83 € nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 24.5.2005 zu zahlen.
Die Klage gegenüber den Beklagten zu 2. bis 4. und die weitergehende Widerklage werden abgewiesen.
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