Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.06.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen der K….. Hausverwaltungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer K….., ….., ….. W….., 26.344,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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