OLG Düsseldorf - Urteil vom 27.04.2010
I-21 U 122/09
Normen:
BGB § 633 Abs. 3; BGB § 635;
Fundstellen:
NJW-RR 2010, 1244
NZBau 2010, 501
Vorinstanzen:
LG Wuppertal, vom 19.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 148/08

Ersatzfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters zum Nachweis von Mängeln eines Bauwerks

OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.04.2010 - Aktenzeichen I-21 U 122/09

DRsp Nr. 2010/8755

Ersatzfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters zum Nachweis von Mängeln eines Bauwerks

Kosten eines Sachverständigengutachtens stellen einen erstattungsfähigen Schaden dar, wenn die Beauftragung des Sachverständigen erforderlich war. Dies ist bei Mängeln eines Bauwerks der Fall, wenn eine Vielzahl von Mängeln an unterschiedlichen Gewerken zu bewerten und einzuschätzen ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass dem Bauherrn der Auftragnehmer als Fachunternehmer gegenübersteht, der über einen deutlichen Wissensvorsprung verfügt.

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 19.06.2009 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu Händen der K….. Hausverwaltungen GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer K….., ….., ….. W….., 26.344,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.06.2008 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.