Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2014 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 730,86 € festgesetzt.
Die allein auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§
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