Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14. August 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens tragen die Kläger als Gesamtschuldner.
I
Die Kläger wenden sich gegen die Erhebung eines Erschließungsbeitrags. Mit Bescheid vom 9. Dezember 1983 waren sie von der Beklagten zu einer Vorausleistung auf den künftigen Erschließungsbeitrag für die Herstellung der Straße "Rheinblick", an die ihr mit einem Wohnhaus bebautes Grundstück angrenzt, in Höhe von (umgerechnet) 6 509,15 EUR herangezogen worden. Der Bescheid wurde bestandskräftig. Die Kläger zahlten nicht, die Beklagte unternahm auch keine Versuche zur Beitreibung des Betrages.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|