VG Karlsruhe, vom 23.10.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 274/85
VGH Baden-Württemberg, vom 04.10.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 2 S 3308/86
Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der Kostenspaltung, Teilweise Aufhebung eines der Höhe nach fehlerhaften Erschließungs- [teil-] beitragsbescheids
BVerwG, Urteil vom 18.01.1991 - Aktenzeichen 8 C 14.89
DRsp Nr. 1996/9097
Erschließungsbeitragsrecht: Erhebung eines Teilbeitrags im Wege der Kostenspaltung, Teilweise Aufhebung eines der Höhe nach fehlerhaften Erschließungs- [teil-] beitragsbescheids
1. Die Erhebung eines Erschließungsteilbeitrags im Wege der Kostenspaltung setzt eine rechtmäßige Herstellung der Teilanlagen voraus, deren Kosten Gegenstand der Teilbeitragserhebung sind.2. Ein Erschließungsteilbeitragsbescheid, der sich auf die Kosten mehrerer Teilanlagen bezieht, unterliegt für den Fall, daß die Herstellung einer dieser Teilanlagen noch nicht i. S. des § 133 Abs. 2 Satz 1 BBauG abgeschlossen ist und deshalb für die entsprechende Maßnahme noch keine (sachlichen) Erschließungsteilbeitragspflichten entstanden sind, der gerichtlichen Aufhebung grundsätzlich nur insoweit, als er die Kosten für die noch nicht fertiggestellte Teilanlage betrifft.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.