VGH Bayern - Urteil vom 17.10.2001
6 B 98.3334
Normen:
BauGB § 131 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG München, vom 15.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen M 2 K 97.5104

Erschließungsbeitragsrecht: Erschließung einer Grundstücksteilfläche und Mehrfacherschließung eines Grundstücks

VGH Bayern, Urteil vom 17.10.2001 - Aktenzeichen 6 B 98.3334

DRsp Nr. 2009/18359

Erschließungsbeitragsrecht: Erschließung einer Grundstücksteilfläche und Mehrfacherschließung eines Grundstücks

1. In beplanten Gebieten ist grundsätzlich die gesamte vom Bebauungsplan erfasste, im Baugebiet liegende Fläche des Grundstücks für erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 BauGB zu halten. Liegt ein Grundstück an mehreren Anbaustraßen, so ist es, wenn dem Grundstück die beitragsrechtlich relevante Nutzbarkeit durch jede dieser Straßen vermittelt wird, grundsätzlich durch jede dieser Straßen hinsichtlich seiner gesamten Fläche erschlossen. Bei der Beurteilung der Frage des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Anbaustraße müssen im "Ob" und auch im "Inwieweit" andere für das Grundstück schon bestehende Anbaustraßen hinweggedacht werden.