VG Oldenburg, vom 08.03.1988 - Vorinstanzaktenzeichen 1 D 6/88
Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für eine Immissionsschutzanlage [hier: Lärmschutzwall]
OVG Lüneburg, Beschluß vom 05.11.1988 - Aktenzeichen 9 B 24/88
DRsp Nr. 2009/17270
Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für eine Immissionsschutzanlage [hier: Lärmschutzwall]
1. Zur Ausdehnung einer Immissionsschutzanlage, deren Verlängerung bereits in einem Bebauungsplan festgesetzt ist.2. Eine Immissionsschutzanlage kann in der Regel nicht abschnittsweise abgerechnet werden.