I.
Der Antragsteller, der Eigentümer der Grundstücke Flurstücke 29/5 und 29/6 der Flur 1 in S. ist, wendet sich gegen die Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Herstellung der Straße O. Das 650 m² große Grundstück Flurstück 29/6 grenzt an die Straße O. und trennt das Flurstück 29/5 von der Straße.
II.
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