VG Aachen, vom 18.06.1986 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 341/85
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 23.05.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 1720/86
Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale Genehmigung und Bauvorhaben in § 133 Abs. 3 S. 1 BBauG/BauGB, Heilung eines rechtswidrigen Vorausleistungsbescheids
BVerwG, Urteil vom 08.11.1991 - Aktenzeichen 8 C 89.89
DRsp Nr. 1996/9025
Erschließungsbeitragsrecht: Merkmale "Genehmigung" und "Bauvorhaben" in § 133 Abs. 3 S. 1 BBauG/BauGB, Heilung eines rechtswidrigen Vorausleistungsbescheids
1. Dem Tatbestandsmerkmal "genehmigt" in § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG/BauGB genügt jede bauaufsichtliche Maßnahme, durch die eine Bebauung bauaufsichtlich zur Ausführung freigegeben wird.2. Lediglich eine aus der Sicht des Erschließungsbeitragsrechts unterwertige Bebauung erfüllt nicht die an das Merkmal Bauvorhaben in § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG zu stellenden Anforderungen. Eine Garage ist kein erschließungsbeitragsrechtlich unterwertiges Bauwerk (im Anschluß an Urteil vom 16. September 1977 - BVerwG 4 C 71.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 63 S. 35 [38 f.]).3. Die Erhebung einer Vorausleistung setzt voraus, daß die Beendigung der kostenverursachenden, nach Maßgabe der satzungsmäßigen Merkmalsregelung und des einschlägigen Bauprogramms zur endgültigen Herstellung der gesamten Anlage führenden Erschließungsmaßnahmen absehbar, d. h. innerhalb eines Zeitraums von etwa vier Jahren nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens zu erwarten ist (im Anschluß u. a. an Urteil vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 34.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 48 S. 52 [53]).
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