OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 18.12.2002
2 L 246/01
Normen:
BauGB § 124 Abs. 1; BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1; BauGB § 131;
Fundstellen:
DVBl 2003, 347
NordÖR 2003, 206
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein - urteil vom 31.08.2001 - 9 A 223/97,

Erschließungsbeitragsrecht: Vorfinanzierungsvertrag ein Erschließungsvertrag, Einheitlichkeit einer Schließungsanlage

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.12.2002 - Aktenzeichen 2 L 246/01

DRsp Nr. 2009/17153

Erschließungsbeitragsrecht: Vorfinanzierungsvertrag ein Erschließungsvertrag, Einheitlichkeit einer Schließungsanlage

1. Es bleibt offen, ob ein Vorfinanzierungsvertrag ein Erschließungsvertrag i.S. von § 124 Abs. 1 BauGB ist. 2. Eine bei natürlicher Betrachtungsweise einheitliche Erschließungsanlage i.S. von § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird nicht aus Rechtsgründen auf den von der Gemeinde selbst hergestellten Teil verkürzt, während der im Rahmen eines Erschließungsvertrages hergestellte Teil allein den Normen des Privatrechts unterliegt (Abweichung von der sogenannten "Regimeentscheidung" des OVG Münster, NWVBl 1999, 262).

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - Einzelrichter der 9. Kammer - vom 31. August 2001 geändert und wie folgt neu gefasst:

Im Umfang der Klagerücknahmen wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen werden die Klagen abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 1) zu 14%, der Kläger zu 2) zu 67% und die Klägerin zu 3) zu 19%.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 124 Abs. 1; BauGB § Abs. Nr. ;