Erstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan für ein Gewerbepark; Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Kahlhieb einer Fläche
VGH Bayern, Urteil vom 24.08.2015 - Aktenzeichen 2 N 14.486
DRsp Nr. 2015/17314
Erstellung eines Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan für ein Gewerbepark; Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für den Kahlhieb einer Fläche
1. Aus der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 S. 2 Halbs. 1 BauGB muss sich der Umgriff der Planung entweder durch Beifügung einer Karte oder einer Beschreibung der Lage des Plangebiets ergeben, damit ein möglicherweise Planunterworfener erkennen kann, dass in diesem Bereich planerisch etwas passiert. Ein zusätzliches Bekanntmachungserfordernis besteht nicht. Auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht gesondert aufmerksam zu machen.2. Im Rahmen des § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB ist keine konkrete Bedarfsanalyse für Gewerbeflächen erforderlich. Eine konkrete Nachfrage nach einem neuen Gewerbegebiet musste die Kommune nicht durch eigene empirische Untersuchungen nachweisen. Ein konkreter aktueller Bauflächenbedarf muss für ein stimmiges städtebauliches Konzept regelmäßig nicht vorliegen, die Gemeinde darf auch für einen Bedarf planen, der sich erst für die Zukunft abzeichnet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.