VGH Bayern - Urteil vom 30.07.2013
15 B 12.147
Normen:
BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; BauGB § 36; BauGB § 214; BauGB § 215;
Vorinstanzen:
VG Augsburg 04.08.2011, - Vorinstanzaktenzeichen Au 5 K 11.821

Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung zum Zweck des Kiesabbaus mit Wiederverfüllung

VGH Bayern, Urteil vom 30.07.2013 - Aktenzeichen 15 B 12.147

DRsp Nr. 2013/18692

Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung zum Zweck des Kiesabbaus mit Wiederverfüllung

1. Das nach § 36 BauGB erteilte Einvernehmen einer Gemeinde zu einem Vorhaben steht einer Klage der Gemeinde gegen die Genehmigung dieses Vorhabens nur im Hinblick auf solche rechtlichen Umstände entgegen, die zum Zeitpunkt des Einvernehmens seine Versagung gerechtfertigt hätten.2. Zur Frage, ob der planreife Entwurf eines Flächennutzungsplans mit den beabsichtigten Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Konzentrationszonen) einem privilegierten Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen kann

Tenor

I.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu tragen.

III.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 3 S. 3; BauGB § 36; BauGB § 214; BauGB § 215;

Tatbestand