Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 9. Juli 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 und 2.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine der Beigeladenen zu 1 von dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines vier Wohneinheiten umfassenden Gebäudes.
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