OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 10.09.2020
1 MB 15/20
Normen:
LBO § 67 Abs. 5 S. 1; DSchG § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 09.07.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 8 B 12/20

Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines vier Wohneinheiten umfassenden Gebäudes hinsichtlich Wirksamkeit der erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 10.09.2020 - Aktenzeichen 1 MB 15/20

DRsp Nr. 2020/13763

Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau eines vier Wohneinheiten umfassenden Gebäudes hinsichtlich Wirksamkeit der erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 9. Juli 2020 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1 und 2.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.

Normenkette:

LBO § 67 Abs. 5 S. 1; DSchG § 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine der Beigeladenen zu 1 von dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines vier Wohneinheiten umfassenden Gebäudes.