Auf die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 10. Juli 2019 -
Der Streitwert wird auf 10.000 EUR festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
I.
Die Klägerin hat im Verfahren
Nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, hat das Verwaltungsgericht das Verfahren mit Beschluss vom 10.07.2019 eingestellt, dem Beklagten die Kosten auferlegt und den Streitwert in Höhe von 5.000 EUR festgesetzt.
Gegen diesen Beschluss richtet sich die vorliegende Streitwertbeschwerde.
II.
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