Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 23. März 2016 -
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin wendet sich gegen die dem Beigeladenen für die Änderung der Nutzung einer Wohnung in ein Büro erteilte Baugenehmigung.
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