OVG Saarland - Beschluss vom 04.01.2019
2 B 344/18
Normen:
LBO 2015 § 64 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 23;
Fundstellen:
ZfBR 2019, 283
Vorinstanzen:
VG Saarland, vom 27.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 5 L 1920/18

Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage mit vier Stellplätzen hinsichtlich Nachbarschutzes; Einstellung der Bauarbeiten

OVG Saarland, Beschluss vom 04.01.2019 - Aktenzeichen 2 B 344/18

DRsp Nr. 2019/4589

Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Garage mit vier Stellplätzen hinsichtlich Nachbarschutzes; Einstellung der Bauarbeiten

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. November 2018 - 5 L 1920/18 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- € festgesetzt.

Normenkette:

LBO 2015 § 64 Abs. 2 S. 1; BauNVO § 23;

Gründe

I.

Der Antragsteller wendet sich gegen ein dem Beigeladenen im Juli 2017 genehmigtes Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück und begehrt gleichzeitig die Einstellung der Arbeiten durch die Antragsgegnerin.