OVG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 18.11.2015
2 L 1/13
Normen:
BauGB § 1 IV; BauGB § 14 I; BauGB § 30 I; BauGB § 35 III 3; BlmSchG § 6 I Nr. 2; LSA-LPIG § 9 II; ROG § 12 III; ROG § 14 I; ROG § 28 II;
Vorinstanzen:
VG Magdeburg, vom 30.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 140/12

Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage als sog. Repowering-Maßnahme; Rechtmäßigkeit der Ziele der Raumordnung als Voraussetzung der Anpassungspflicht der Gemeinden

OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.11.2015 - Aktenzeichen 2 L 1/13

DRsp Nr. 2016/4201

Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage als sog. Repowering-Maßnahme; Rechtmäßigkeit der Ziele der Raumordnung als Voraussetzung der Anpassungspflicht der Gemeinden

1. Die Anpassungspflicht der Gemeinden gemäß § 1 Abs. 4 BauGB setzt die Rechtmäßigkeit der Ziele der Raumordnung voraus.2. § 9 Abs. 2 LPlG LSA erfasst nur die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, nicht jedoch Abwägungsmängel.3. Eine wegen unterbliebener Unterscheidung in harte und weiche Tabukriterien fehlerhafte Abwägung beruht auf einem Mangel im Abwägungsvorgang.4. Private Maßnahmenträger, gegenüber denen eine Untersagung gemäß § 14 Abs. 1 ROG bei versagter behördlicher Genehmigung nur mittelbar wirkt, können im Rahmen einer Verpflichtungsklage auf Erteilung der Genehmigung eine inzidente Überprüfung der Untersagung anstrengen.5. Eine im Wege der Ersatzvornahme durch die Kommunalaufsicht angeordnete Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 1 BauGB ist unwirksam, wenn sie zwar die Sicherung der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB bezweckt, objektiv jedoch der Sicherung der künftigen Regionalplanung dient.

Normenkette:

BauGB § 1 IV; BauGB § 14 I; BauGB § 30 I; BauGB § 35 III 3; BlmSchG § 6 I Nr. 2; LSA-LPIG § 9 II; ROG § 12 III; ROG § 14 I;