OVG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 21.04.2021
2 L 97/19
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Halle, vom 16.07.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 833/16

Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe im unbeplanten Innenbereich; Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung hinsichtlich Einfügens des Vorhabens

OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21.04.2021 - Aktenzeichen 2 L 97/19

DRsp Nr. 2021/6707

Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe im unbeplanten Innenbereich; Ermittlung der Eigenart der näheren Umgebung hinsichtlich Einfügens des Vorhabens

Ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich kann - ausnahmsweise - auch dann zulässig sein, wenn es den aus seiner Umgebung ableitbaren Rahmen überschreitet. In diesem Fall hängt seine Zulässigkeit davon ab, ob es weder selbst noch infolge einer nicht auszuschließenden Vorbildwirkung geeignet ist, bodenrechtlich beachtliche Spannungen zu begründen oder vorhandene Spannungen zu erhöhen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Kläger begehren die Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines zweistöckigen Wohngebäudes in zweiter Reihe.