OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 17.04.2018
2 A 911/16
Normen:
BauO NRW § 71 Abs. 2; BauO NRW § 75 Abs. 1 S. 1; BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 30 Abs. 1;

Erteilung eines Bauvorbescheides zur Bebauung des Grundstücks mit einem Neubau einer Einzelhandelsfiliale hinsichtlich Nachbarschutzes vor Lärmimmissionen

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.04.2018 - Aktenzeichen 2 A 911/16

DRsp Nr. 2018/7163

Erteilung eines Bauvorbescheides zur Bebauung des Grundstücks mit einem Neubau einer Einzelhandelsfiliale hinsichtlich Nachbarschutzes vor Lärmimmissionen

1. Der Gesetzgeber ermächtigt die Gemeinden, die „Städtebaupolitik“ zu betreiben, die ihren städtebaulichen Ordnungsvorstellungen entspricht. Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB sind in aller Regel nur solche Bauleitpläne, die einer positiven Plankonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuchs nicht bestimmt sind. § 1 Abs. 3 S. 1 BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan, der aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag.