VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 16.12.2020
8 S 1784/18
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
BauR 2021, 931
ZfBR 2021, 457
Vorinstanzen:
VG Stuttgart, vom 27.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 5184/15

Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros; Ein Bauorhaben ist seiner Art nach zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.12.2020 - Aktenzeichen 8 S 1784/18

DRsp Nr. 2021/4418

Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros; Ein Bauorhaben ist seiner Art nach zulässig, wenn es sich in die nähere Umgebung einfügt

1. Zur Kerngebietstypik eines Wettbüros.2. Anders als bei einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB ist bei Vorliegen der Rechtsvoraussetzungen für eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB diese nicht schon in aller Regel zu erteilen (entgegen OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 17.08.2020 - 2 A 691/17 - und vom 25.03.2014 - 2 A 2679/12 -; BayVGH, Urteil vom 15.12.2010 - 2 B 09.2419 -).

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 27. Oktober 2017 - 6 K 5184/15 - wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Wettbüros.

Am 21.07.2015 beantragte die Klägerin die Erteilung eines Bauvorbescheids für die Nutzungsänderung als Ladengeschäft genehmigter Räumlichkeiten im Gebäude xxxxxxxxxxxxx xx (Flst. Nr. xxxx) im Stadtgebiet der Beklagten in ein Wettbüro. Hierzu formulierte sie folgende Fragen: