OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 19.05.2020
1 MB 16/18
Normen:
LBO § 6 Abs. 1 S. 1 und S. 4; BauGB § 34 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 18.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 8 B 62/18

Erteilung eines positiven Bauvorbescheids zur Errichtung eines Intercity Hotels mit 228 Betten hinsichtlich Verletzung von Nachbarrechten; Einhaltung von Abstandflächen

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.05.2020 - Aktenzeichen 1 MB 16/18

DRsp Nr. 2020/17083

Erteilung eines positiven Bauvorbescheids zur Errichtung eines Intercity Hotels mit 228 Betten hinsichtlich Verletzung von Nachbarrechten; Einhaltung von Abstandflächen

Gemäß § 6 Abs. 1 S. 4 Var. 1 LBO ist eine Abstandfläche nicht erforderlich vor Außenwänden, die an Grundstücksgrenzen errichtet werden, wenn nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grenze gebaut werden muss oder gebaut werden darf. Bei geschlossener Bauweise müssen die Gebäude im Regelfall ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden.

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 8. Kammer - vom 18. September 2018 wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 25.000 € festgesetzt.

Normenkette:

LBO § 6 Abs. 1 S. 1 und S. 4; BauGB § 34 Abs. 1;

Gründe

I.