OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 14.12.2022
1 LA 71/19
Normen:
BauGB § 14 Abs. 2 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 10.09.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 93/18

Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes; Hinreichende konkrete Erkennbarkeit des Mindestmaß an positiven Inhalten der zu sichernden Planung der Behörde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.12.2022 - Aktenzeichen 1 LA 71/19

DRsp Nr. 2023/2762

Erteilung eines Vorbescheids zur Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes; Hinreichende konkrete Erkennbarkeit des Mindestmaß an positiven Inhalten der zu sichernden Planung der Behörde im Zeitpunkt des Erlasses der Veränderungssperre

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 27. August 2019 ergangene Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 2. Kammer, Einzelrichterin - vom 10. September 2019 (2 A 93/18) wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 14 Abs. 2 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.