OVG Schleswig-Holstein - Beschluss vom 31.01.2022
5 LA 308/20
Normen:
PBefG § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; PBefG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SHRDG § 12 Abs. 2 S. 2 Hs. 2;
Fundstellen:
VRS 2022, 26
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 25.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 49/19

Erteilung von Genehmigungen für den Mietwagenverkehr i.R.d. Abgrenzung von einfachen Krankenfahrten und Patientenfahrten vom qualifizierten Krankentransport

OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2022 - Aktenzeichen 5 LA 308/20

DRsp Nr. 2022/3659

Erteilung von Genehmigungen für den Mietwagenverkehr i.R.d. Abgrenzung von einfachen Krankenfahrten und Patientenfahrten vom qualifizierten Krankentransport

Es wird allgemein zwischen (qualifiziertem) Krankentransport, d.h. dem Krankentransport unter Beachtung rettungsdienstrechtlicher Vorgaben und Anforderungen, und (einfachen) Kranken- und Patientenfahrten, d.h. solchen Transportvorgängen, bei denen rettungsrechtliche Vorgaben nicht zu beachten sind, unterschieden. Auf (einfache) Kranken- bzw. Patientenfahrten findet das Personenbeförderungsgesetz weiterhin Anwendung; für solche Fahrten dürfen daher Genehmigungen für den Mietwagenverkehr erteilt werden.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 25. August 2020 wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird unter Abänderung der Festsetzung im Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts - 3. Kammer, Einzelrichter - vom 25. August 2020 für das gesamte Verfahren auf 10.000 € festgesetzt.

Normenkette:

PBefG § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2; PBefG § 13 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; SHRDG § 12 Abs. 2 S. 2 Hs. 2;

Gründe