Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Anschlussrevision zurückgenommen worden ist.
Auf die Revisionen der Beklagten und der Beigeladenen wird das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Juli 2014 geändert. Die Klage des Klägers zu 4 wird abgewiesen.
Die Anschlussrevision des Klägers zu 4 wird zurückgewiesen.
Der Kläger zu 4 trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sowie 1/4 der im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Kosten und außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
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