BVerwG - Beschluß vom 03.02.1988
4 NB 2.88
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6; BBauG § 1 Abs. 3; BBauG § 1 Abs. 7; GG Art 14 Abs. 1;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 31
Vorinstanzen:
OVG Niedersachsen/Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.09.1987 - 6 C 28/85,

Erweiterung bzw. Abrundung von Ortslagen durch Bebauungspläne in ländlich strukturierten Gemeinden; Bewirtschaftungsschwierigkeiten angrenzender landwirtschaftlichen Betriebe und Eigentumsgarantie

BVerwG, Beschluß vom 03.02.1988 - Aktenzeichen 4 NB 2.88

DRsp Nr. 2009/19814

Erweiterung bzw. Abrundung von Ortslagen durch Bebauungspläne in ländlich strukturierten Gemeinden; Bewirtschaftungsschwierigkeiten angrenzender landwirtschaftlichen Betriebe und Eigentumsgarantie

1. Auch in ländlich strukturierten Gebieten ist die Gemeinde im Grundsatz nicht gehindert, ihre Ortslagen durch Bebauungspläne, die z.B. im Anschluß an eine vorhandene Bebauung ein weiteres Wohngebiet festsetzen, zu erweitern oder abzurunden. Freilich muß eine solche Planung im Sinne des § 1 Abs. 3 BBauG/BauGB für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich sein; sie muß ferner auf einer gerechten Abwägung beruhen (§ 1 Abs. 7 BBauG = § 1 Abs. 6 BauGB). 2. Daraus folgt, daß die Frage, ob die Eigentumsgarantie (stets) verletzt wird, wenn in einem ländlich strukturierten Gebiet ein Bebauungsplan aufgestellt wird, der zu Bewirtschaftungsschwierigkeiten der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe führt, - jedenfalls in dieser Allgemeinheit - zu verneinen ist.

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 3; BauGB § 1 Abs. 6; BBauG § 1 Abs. 3; BBauG § 1 Abs. 7; GG Art 14 Abs. 1;

Gründe:

I.