Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Beigeladene zu 2 trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Beigeladene zu 1 trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger wendet sich als Eigentümer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstück (FlNr. ... der Gemarkung P...) gegen eine durch Beigeladenen zu 1 bereits umgesetzte Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf dem unmittelbar westlich angrenzenden Baugrundstück (FlNr. ...).
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