Auf die Revision der Beigeladenen wird das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 1. März 2016 geändert.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2015 wird in vollem Umfang zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungs- und des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
I
Gegenstand des Revisionsverfahrens ist die Verlängerung der Geltungsdauer einer der Beigeladenen ausgestellten Baugenehmigung.
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