Auf die Berufung der Klägerin wird das am 19. November 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Hannover [26 O 60/13] unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 228.248,55 EUR nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 106.062,07 EUR seit dem 20. Juni 2013, aus 18.238,82 EUR seit dem 9. Juli 2013, aus 3.112,68 EUR seit dem 2. August 2013, aus 57.212,92 EUR seit dem 29. August 2013 und aus 43.622,06 EUR seit dem 10. Oktober 2013 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
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