BVerwG - Urteil vom 25.10.1967
IV C 86.66
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1; BBauG § 35 Abs. 3;
Fundstellen:
BVerwGE 28, 148
BRS 18 Nr. 50
Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 52
DÖV 1968, 579
DVBl 1968, 385
NJW 1968, 1105
Vorinstanzen:
VGH Hessen, vom 15.04.1966 - Vorinstanzaktenzeichen IV 51/65

Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen Belangen gegenüber privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich

BVerwG, Urteil vom 25.10.1967 - Aktenzeichen IV C 86.66

DRsp Nr. 1996/25854

Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von öffentlichen Belangen gegenüber privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich

Flächennutzungsplänen der Gemeinden kommt - im Gegensatz zur Beurteilung der Zulässigkeit sog. sonstiger Vorhaben - für die Feststellung von öffentlichen Belangen gegenüber privilegierten landwirtschaftlichen Vorhaben im Außenbereich keine in sich entscheidungserhebliche Aussagekraft zu (vgl. dazu - für sonstige Vorhaben - BVerwGE 26, 287).

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1; BBauG § 35 Abs. 3;

Gründe:

I.