Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg - vom 28. September 2009 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt bis zu 7.000,00 €.
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin ist gemäß §
I.
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